Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DECO-WOLLNER GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Deco-Wollner GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Deco-Wollner GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Bestellers.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Mitarbeiter der Firma Deco-Wollner GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anderes angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Firma Deco-Wollner GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Deco-Wollner GmbH die Lieferung nicht nur vorrübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Deco-Wollner GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die Firma Deco-Wollner GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Deco-Wollner GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 5 Rechte des Bestellers wegen Mängeln
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
(2) Der Besteller muss der Firma Deco-Wollner GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Deco-Wollner GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt die Firma Deco-Wollner GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten das:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma Deco-Wollner GmbH geschickt wird;
b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und ein Service-Techniker der Firma Deco-Wollner GmbH zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Besteller verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma Deco-Wollner GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Firma Deco-Wollner GmbH zu bezahlen sind.
(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Deco-Wollner GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma Deco-Wollner GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Käufers durch die Firma Deco-Wollner GmbH freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum der Firma Deco-Wollner GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma Deco-Wollner GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Firma Deco-Wollner GmbH. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Deco-Wollner GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf die Firma Deco-Wollner GmbH übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Deco-Wollner GmbH unentgeltlich. Ware, an denen der Firma Deco-Wollner GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Deco-Wollner GmbH ab. Die Firma Deco-Wollner GmbH ist ermächtigt den Besteller widerruflich, die an die Firma Deco-Wollner GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma Deco-Wollner GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Deco-Wollner GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlich oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
§ 7 Aufrechnung mit Gegenforderungen
(1) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(2) Zur Zurückbehaltung ist der Besteller jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertrag berechtigt.
§ 8 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma Deco-Wollner GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn und ersparten Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Firma Deco-Wollner GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen (1) und (2) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens-, des Körpers oder der Gesundheit.
4) Soweit die Haftung der Firma Deco-Wollner GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Deco-Wollner GmbH.
§ 9 anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Deco-Wollner GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden –Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in den Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung von der Vereinbarung nicht berührt.